| GRÜNE Bezirk Meilen | Parlamentsdienste des Kantonsrates Zürich |
| c/o Maria Rohweder | Büro 417 |
| Untere Scheugstrasse 1 | Kaspar Escherhaus |
| 8707 Uetikon | CH-8090 Zürich |
| Uetikon, 29. 6. 2005 |
Mitwirkung Teilrevision des kantonalen Verkehrsrichtplan (Vorlage 4222)
Sehr geehrte Damen und Herren,
Gestützt auf § 7 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) reichen wir innert der vorgegebenen Frist die nachfolgenden Einwendungen und Zusätze zum kantonalen Richtplan Verkehr ein:
Kapitel 4.1 Gesamtverkehrsstrategie: Der Verkehrsrichtplan ist gesamthaft zu überarbeiten, weil ihm eine Gesamtverkehrskonzeption entbehrt, wie sie das Bundesamt für Raumplanung im Prüfungsbericht vom 12.3.1996 gefordert hat.
Der Verkehrsrichtplan ist ein wichtiges Planungsinstrument welches auf einer Gesamtverkehrskonzeption basieren muss. Die willkürlich wirkende Auflistung von Einzelvorhaben beim vorliegenden Verkehrsrichtplan zeigt deutlich, dass ein klares Konzept notwendig ist.
Das Fehlen einer Gesamtverkehrskonzeption zeigt sich an folgendem Beispiel besonders deutlich: Obwohl bekannterweise das Erdöl nach ca. 30 Jahren nahezu aufgebraucht wird, sieht der Richtplan 50 neue Strassenbauten vor - mit einem Planungshorizont von 25 - 30 Jahren.
Eine Gesamtverkehrskonzeption berücksichtigt weitreichende Entwicklungen und Fakten:
Eine Unterteilung der Verkehrsströme in öV, miV und Langsamverkehr ist erforderlich - wobei der öV nochmals in Bahn, Bus/Tram, Flugzeug und Schiffe zu unterteilen ist.
Kapitel 4.2 Strassenverkehr: Verzicht auf den Stadt- / Seetunnel, Vorhaben 2a / 2b, weil mit erheblichem Mehrverkehr im Bezirk Meilen gerechnet werden muss.
Die Vorhaben Stadttunnel (2a) resp. Seetunnel (2b) würden zu einer Attraktivitätssteigerung und somit zu Mehrverkehr in Richtung Zürich führen.
Auf der Seestrasse ist mit einer erheblichen Stauverlängerung zu rechnen. Dadurch werden die Anwohner einer erhöhten Belastung mit Lärm, Schadstoffen und Feinstaub ausgesetzt.
Die Stauverlängerung wird zudem neuen Schleichverkehr verursachen, weil durch die erhöhten Stauwartezeiten auch vermeintlich unattraktive Wege benutzt werden.
4.2 Strassenverkehr: Verzicht von Vorhaben 4 damit nicht mehr Verkehr durch die Dörfer im Bezirk Meilen erzeugt wird. (siehe Beilage 1)
Bei Stau auf der überlastete Seestrasse würde mit dem neuen Wehrenbachtobeltunnel (4) eine neue Route Richtung Forchstrasse attraktiv. Weil sich das Stauende normalerweise nicht gerade bei einer Hauptstrasse befindet ergibt sich ein starker Schleichverkehr durch Wohn- und Quartierstrassen.
Durch das Vorhaben wird sich die Agglomeration weiter ausweiten. Insbesondere ergibt sich durch die hauptsächlich mit Strassen erschlossene Region eine massive Erhöhung des Strassenverkehrs. Damit wird die in der Gesamtverkehrsstrategie genannte öV-Förderung ausgehöhlt. Als geeignete Massnahme verweisen wir auf die Anträge 5 und 6.
Kapitel 4.2 Strassenverkehr: Verzicht auf Vorhaben 30, Oberlandautobahn, weil damit neue Siedlungsgebiete mit fast ausschliesslicher iV-Erschliessung entstehen. (siehe Beilage 2)
Durch das Vorhaben Oberlandautobahn wird sich die Agglomeration weiter ausweiten. Insbesondere ergibt sich in Kombination mit Vorhaben 4 im Raum Grüningen - Oetwil - Hombrechtikon eine hauptsächlich mit Strassen erschlossene Region - was zu einer massiven Erhöhung des Strassenverkehrs führt. Damit wird die in der Gesamtverkehrsstrategie genannte öV-Förderung ausgehöhlt. Als geeignete Massnahme verweisen wir auf die Anträge 5 und 6.
Kapitel 4.3 Öffentlicher Personenverkehr: Die Strecke Dübendorf - Hombrechtikon - Kempraten ist als neues Vorhaben in den Verkehrsrichtplan aufnehmen. (Beilage 3)
Die Bevölkerung ist im Raum Zürichsee - Pfäffikersee in den letzten Jahren stark gewachsen. Eine verbesserte Verkehrsanbindung nach Zürich ist unbestritten. Um der im Richtplan unter 4.1 genannten Ausrichtung auf den öffentlichen Verkehr gerecht zu werden, schlagen wir vor, statt der Oberlandautobahn eine neue S – Bahn – Linie zu bauen.
Kapitel 4.3 Öffentlicher Personenverkehr: In den Verkehrsrichtplan ist die Verlängerung der Forchbahn von Esslingen bis Oetwil a.S. aufzunehmen (Beilage 3).
In Oetwil ist die Bevölkerung in den letzten Jahren stark angestiegen. Eine verbesserte öV-Anbindung nach Zürich wird schon lange gewünscht. Am besten realisierbar erscheint die Verlängerung der Forchbahn von Esslingen bis Oetwil.
Kapitel 4.4 Parkierung: Das unterirdisches Parkhaus Kasernenareal ist aus dem Verkehrsrichtplan zu streichen, weil mit erheblichem Mehrverkehr im Bezirk Meilen gerechnet werden muss.
Analog zum Vorhaben Stadttunnel (2a) würde das Vorhaben Parkhaus Kasernenareal zu einer Attraktivitätssteigerung und somit zu Mehrverkehr in Richtung Zürich führen. Auch die Auswirkungen auf den Bezirk Meilen fallen gleich aus (Begründung zu Antrag 2).
Kapitel 4.4 Parkierung: Bei allen Bahnhöfen im Bezirk Meilen sind grössere Parkierungsanlagen vorzusehen.
Die bestehenden P+R - Anlagen sind bereits überlastet. Deshalb ist in Bahnhofsnähe genügend Platz für neue oder erweiterte Parkierungsanlagen zu sichern.
Kapitel 4.5 Güterverkehr: Für den Güterumschlag sind auch kleinere, regionale Verladestationen vorzusehen.
Der ungebrochene Bauboom im Bezirk Meilen bringt viel Werkverkehr mit sich. Weil der Lastwagenverkehr die Stadtzentren Zürich und Rapperswil meidet, verläuft der Verkehr quer zur Seestrasse durch die Gemeinden. Mit einer Güterumschlagstation können die Güter auf die Bahn umgeladen werden. Eine solche Station wäre beispielsweise in Uetikon neben der neuen Recyclinganlage mit Bahnanschluss ab dem Industriegleis der CU möglich.
Kapitel 4.7 Schifffahrt: Die Schiffsverbindung Stäfa – Richterswil ist im Verkehrsrichtplan vorzusehen.
Das weitere Wachstum der Seegemeinden und die erhöhte Nachfrage des öffentlichen Verkehrs machen die Wiedereinführung der Schiffsverbindung Stäfa – Richterswil lohnenswert. Zudem kann mit einer besseren Vernetzung die regionale Einkaufs- und Arbeitsmarktsituation gestärkt werden.
Mit dem besten Dank im Voraus für die Berücksichtigung unserer Anträge:
M. Rohweder
Präsidentin Grüne Bezirk Meilen